1. Diese Hausordnung gilt für das gesamte zur Freilichtbühne Schwerin gehörende Gelände und bestimmt die Rechte und Pflichten von Personen während ihres Aufenthaltes auf dem Gelände der Freilichtbühne Schwerin.
2. Ziel der Hausordnung ist es, die Gefährdung oder Schädigung von Personen u. Sachwerten zu verhindern, einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten und die Bühne vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen.
3. Bei Veranstaltungen werden Eingangskontrollen durchgeführt und Taschen, mitgeführte Behältnisse, Kleidung wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt hin überprüft werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung, des Geländes oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und der Versammlungsstätte verwiesen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Versammlungsstätten untersagt werden.
Alkoholisierte Personen können von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt.
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt zu Konzertveranstaltungen auf der Freilichtbühne Schwerin nur in Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person in Verbindung mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Dabei müssen sich sowohl die Kinder/Jugendlichen wie auch die Erwachsenen durch ein offizielles Original Personaldokument ausweisen können, also auch wenn es sich um die eigenen Eltern bzw. Kinder handelt.
4. Beim Verlassen des Geländes der Freilichtbühne Schwerin verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
5. Entstandene Personenschäden oder Sachschäden sind während der Veranstaltung dem Veranstalter oder dem Betriebspersonal zu melden, spätere Anzeigen werden nicht anerkannt.
6. Der Parkplatz an der Freilichtbühne Schwerin ist kostenpflichtig. Es wird lediglich ein Stellplatz vermietet und nicht überwacht. Der Vermieter übernimmt keine Haftung.
7. Folgendes ist nicht gestattet,
- ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung die Veranstaltungsstätte zu betreten;
- bei Platzkarten, einen anderen als den ausgewiesenen Platz einzunehmen;
- sich in den Zu- und Aufgängen zu den Zuschauerplätzen aufzuhalten;
- auf den Stühlen zu stehen;
- die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten;
- das Gelände mit Fahrzeugen aller Art ohne Sondergenehmigung zu befahren und an nicht genehmigten Plätzen abzustellen;
- bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern;
- gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschosse geeignete Gegenstände auf die Freilichtbühne Schwerin zu bringen, wie z.B. Flaschen, Dosen, Waffen, Fahnenstangen, Schirme sowie Gasdruckflaschen jedweder Art mitzuführen und zu benutzen;
- das Mitbringen folgender Dinge ist untersagt: – Rucksäcke, Handtaschen (größer als A4); – Regenschirme; – Kameras, Tablets/ Laptops, Selfie-Sticks
- Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Artikel jeglicher Art mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen, sowie Feuer zu machen;
- Kinderwagen, sperrige Picknickkörbe oder Kühltaschen, Leitern, sowie eigene Sitzgelegenheiten jedweder Art, Kisten und ähnliche Gegenstände in den Veranstaltungsort mitzunehmen;
- Getränke und Speisen mitzubringen;
- Gegenstände auf die Bühne oder in den Zuschauerraum zu werfen;
- Tiere in den Veranstaltungsort mitzubringen;
- Drogen mitzuführen;
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die Veranstaltungsstätte, bauliche und sonstige Anlagen zu beschmutzen, zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben sowie hierzu geeignete Gegenstände, wie z.B. Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen mitzubringen;
- Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen;
- rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial, Fahnen, Transparente oder Transparentstangen, großflächige Spruchbänder, größere Mengen Papier- oder Tapetenrollen, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine Zustimmung der Freilichtbühne und/oder des Veranstalters vorliegt);
- die Freilichtbühne Schwerin mit Fahrrädern, Skateboards und ähnlichen fahrbaren Vorrichtungen zu betreten;
8. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
9. Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann durch
- Verweisung von der Freilichtbühne Schwerin, ohne Entschädigung für die Eintrittskarte und/oder
- Ausspruch eines Hausverbotes geahndet werden
Der Hausordnungsdienst der Freilichtbühne Schwerin ist berechtigt im Namen des Betreibers/Veranstalters den Verweis bzw. ein Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen.
Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.
Bei Betreten des Geländes erkennen die Veranstaltungsbesucher, sonstige Personen und der Mieter die Hausordnung an.
Stand: Januar 2018